Der Élysée Vertrag, mehr als nur ein Vertrag...

Der deutsch-französische Vertrag, den General de Gaulle und Bundeskanzler Adenauer 1963 für Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet haben, hat die Aussöhnung zwischen unseren beiden Völkern besiegelt und den Grundstein für den dauerhaften Frieden in Europa gelegt.

Aus diesem Willen einer deutsch-französischen Annäherung heraus ist 1957 infolge des Schuman-Adenauer-Plans vom 9. Mai 1950 zur Gründung der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl) und zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft entstanden. Das Dokument vom 22. Januar 1963 war ursprünglich nicht in der Form eines Vertrags geplant, sondern sollte eine einfache schriftliche Auflistung der Achsen sein, auf die sich unsere beiden Länder zur Entwicklung ihrer Zusammenarbeit geeinigt hatten. Das erklärt die Kürze des Dokuments (insgesamt 19 Artikel). Die gemeinsame Erklärung, die gleichzeitig unterzeichnet wurde, sollte dem Text einen politischen Ton geben.

Es handelt sich in erster Linie um ein Rahmendokument, das in vielen Punkten auf spätere Vereinbarungen verweist (zum Beispiel im Fall des Deutsch-Französischen Jugendwerks). In dem Dokument sind die Hauptziele der deutsch-französischen Zusammenarbeit und die institutionellen Regeln für deren Umsetzung festgelegt. Die wichtigsten Leitlinien sind: die Vereinbarung von regelmäßigen Treffen auf allen Ebenen (Staats- und Regierungschefs, Minister, hohe Beamte), um der Zusammenarbeit einen Automatismus zu verleihen; ein Kooperationsfeld, das auf drei Bereiche konzentriert ist: auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Bildung und Jugend.

Der Vertrag wurde nur ein Mal durch zwei Protokolle geändert, die am 22. Januar 1988 zum 25-jährigen Bestehen des Vertrags unterzeichnet wurden. Dadurch wurden zwei neue Strukturen geschaffen:

-  der deutsch-französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat
-  der deutsch-französische Finanz- und Wirtschaftsrat
-  der deutsch-französische Kulturrat

Durch den deutsch-französischen Vertrag konnte die historische Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich verwirklicht werden, indem Verbindungen zwischen den Jugendlichen beider Länder geknüpft wurden und das Gefühl der Notwendigkeit und der Besonderheit des deutsch-französischen Verhältnisses entwickelt wurde. Er stellt einen unverzichtbaren Bezugspunkt dar.

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Der Vorstand des Partnerschaftskomitees trifft sich am 21.06.2023.

Dabei werden neuen Termine für 2023 und 2024 besprochen

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